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Auf einen Blick: Mit Wohnwagen und Wohnmobil in Spanien
Auf einen Blick: Mit Wohnwagen und Wohnmobil in Spanien

Auf einen Blick: Mit Wohnwagen und Wohnmobil in Spanien

Wissenswertes, Verkehrsregeln und Besonderheiten für den Campingurlaub in Spanien
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FREEONTOUR

Autor: Freeontour, Titelbild: Dethleffs

Letztes Update: 5. Februar 2024 

Einreise nach Spanien

Einreisebestimmungen für EU-Angehörige
Für die Einreise nach Spanien benötigen EU-Angehörige einen (vorläufigen) Reisepass, den (vorläufigen) Personalausweis bzw. einen Kinderreisepass (sofern noch gültig). Bis auf den vorläufigen Personalausweis und den Kinderreisepass dürfen diese Dokumente seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein (wer mit dem Flugzeug einreist, sollte sich bei seiner Fluggesellschaft erkundigen, ob sie abgelaufene Dokumente akzeptiert). Wer in Begleitung Minderjähriger reist, die nicht zur eigenen Familie gehören, sollte eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mit sich führen.

Einreise von Haustieren nach Spanien
Haustiere wie Hunde, Katzen und Frettchen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, um nach Spanien einzureisen: Sie müssen mindestens 15 Wochen alt sein. Außerdem benötigen sie einen EU-Heimtierausweis sowie eine Mikrochip-Kennzeichnung und eine gültige Tollwut-Impfung. Die Impfung muss entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit einem zugelassenen Impfpräparat erfolgen und dokumentiert werden und mindestens 21 Tage vor Einreise nach Spanien durchgeführt werden. Eine Tätowierung zur Kennzeichnung des Tieres ist nur dann zugelassen, wenn diese vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde. Zu privaten Zwecken dürfen maximal fünf Tiere mitgeführt werden. Tierärzte empfehlen bei einer Reise in den Mittelmeerraum oft auch eine Impfung gegen Leishmaniose, vorgeschrieben ist die Impfung allerdings nicht. 

Aktueller Hinweis auf die Dürre-Situation in Spanien

Spanien kämpft seit mittlerweile mehr als drei Jahren mit einer anhaltenden Dürre und ist zusätzlich - nicht nur, aber insbesondere in den Sommermonaten - häufig von extremen Hitzewellen betroffen. Selbst im Dezember 2023 und im Januar 2024 ist das Thermometer in manchen Regionen bis an die 30 Grad Celsius geklettert. Daraus resultiert mittlerweile in ganz Spanien eine deutliche Wasserknappheit, viele Wasserreservoirs und Stauseen sind Anfang 2024 nur noch zu einem geringen Anteil gefüllt. Besonders betroffen von der Wasserknappheit ist die autonome Region Andalusien im Süden von Spanien, wo es schon seit längerem Einschränkungen in Sachen Wasserverbrauch gibt. Aber auch in der nördlichen Region Katalonien wurde mittlerweile die erste Stufe des Wassernotstands ausgerufen. Das gilt auch für weitere Regionen in Spanien. 

Wer mit Caravan oder Wohnmobil nach Spanien reist, sollte die Dürre-Situation im Blick behalten, da spätestens ab der dritten Stufe des Wassernotstands auch die Ver- und Entsorgung auf Wohnmobilstellplätzen eingeschränkt werden kann. Swimmingpools auf Campingplätzen dürfen in einigen Regionen schon ab der ersten Stufe nicht mehr mit Frischwasser befüllt werden. Außerdem sollte man darauf achten, das Campingfahrzeug nicht im Bereich von ausgetrockneten Flussbetten abzustellen. Sollte es zu starken Regenfällen kommen, können sich diese so genannten ramblas innerhalb kurzer Zeit zu reißenden Flüssen verwandeln, da der ausgetrocknete Boden das Wasser nicht richtig aufnehmen kann. 

Tempolimits für Wohnmobil und Wohnwagen in Spanien

Seit Mitte 2021 gilt in Spanien innerhalb von Ortschaften und Städten ein Tempolimit, das abhängig von der Anzahl der verfügbaren Fahrstreifen ist:
- eine Fahrbahn pro Fahrtrichtung = 30 km/h
- eine Fahrbahn für beide Fahrtrichtungen ohne Fahrbahnmarkierung und ohne Gehsteig = 20 km/h
- zwei oder mehr Fahrspuren pro Richtung = 50 km/h

In Madrid und in Barcelona gibt es außerdem Umweltzonen, in die teilweise abhängig von der Tageszeit oder generell ausschließlich mit Umweltplakette eingefahren werden darf. Umweltplaketten sind für Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen nicht erhältlich - es empfiehlt sich die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. 

Weitere Regelung für Caravan-Gespanne in Spanien
Ungebremste Caravans und Anhänger müssen mit einem zusätzlichen Sicherungsseil oder einer Kette mit dem Zugfahrzeug verbunden sein. Eine Schlaufe der Verbindung über dem Kugelhals genügt, eine zuverlässige Abrutschsicherung wird aber empfohlen. 

Infos zur Maut in Spanien

Spanien verfügt über ein gut ausgebautes Netz an Autobahnen und Schnellstraßen, die teils mautpflichtig sind. Unterschieden wird bei Autobahnen zwischen den öffentlich betriebenen und meist mautfreien Autovías (A) und den privat betriebenen und dementsprechend überwiegend mautbelegten Autopistas (AP). Manchmal laufen beide Kategorien parallel zueinander, oft gehen sie nach bestimmten Abschnitten aber ineinander über. Schnellstraßen sind in der Regel kostenfrei. Die Mautgebühren werden in Spanien an Mautstationen erhoben und können bar oder mit Kreditkarte gezahlt werden - EC-/Bankkarten werden nicht akzeptiert. Im Baskenland gibt es auf der Dekarga-Autobahn A-636 zwischen Beasain und Bergara mittlerweile aber auch einen 23 km langen, so genannten Free-Flow-Abschnitt. Das bedeutet, dass die Maut hier elektronisch mittels Kennzeichenerfassung erhoben wird. Wer diese Strecke befahren möchte, muss sein Kennzeichen vorab registrieren und mit einer Bankkarte verknüpfen oder alternativ eine Mautbox nutzen. Mit der VIA-T Box, dem Bip & Go-Mauttransponder oder anderen Mauttranspondersystemen ist auch die elektronische Abbuchung der Gebühren und somit die Nutzung der schnelleren Spuren an der Mautstation möglich. Diese Spuren sind in der Regel mit Télépéaje, VIA-T oder nur einem T gekennzeichnet. Dabei ist die Höhe der Maut meist abhängig von der Länge der zurückgelegten Strecke und der Fahrzeugkategorie.  Diese Kategorien gibt es:

Kategorie 1: Motorräder (mit/ohne Beiwagen), Kfz mit oder ohne Anhänger bis 3 Achsen ohne Zwillingsbereifung (auch Caravan-Gespanne und Wohnmobile)  
Kategorie 2: Kfz bis 3 Achsen mit Zwillingsbefreiung (auch Caravan-Gespanne und Wohnmobile)
Kategorie 3: Kfz ab 4 Achsen

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Tankstellen - Öffnungszeiten und Zahlungsmittel in Spanien

Autobahntankstellen sind meist rund um die Uhr geöffnet. An Landstraßen und in Ortschaften schließen sie jedoch etwa gegen 20 Uhr. Bezahlt werden kann meist beim Personal der Tankstelle – bar, per Kreditkarte oder EC-/Bankkarte. Auch Tankautomaten sind üblich. Diese akzeptieren jedoch teilweise nicht die in Deutschland ausgegebenen Kreditkarten, dafür aber bisweilen die EC-/Bankkarten mit Chip. Generell ist es aber nicht verkehrt, für einen vollen Tank zu sorgen, bevor man sich an Wochenenden, nachts und auf wenig frequentierten Strecken ins Fahrzeug setzt. 

Allgemeine Verkehrsregeln in Spanien

Führerschein und Fahrzeugschein: Für das Fahren mit Wohnmobil oder einem Caravan-Gespann reicht der nationale EU-Führerschein. Auch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher der Fahrzeugschein) muss auf Reisen mit dabei sein. Am Fahrzeug muss ein Nationalitätskennzeichen angebracht oder im Euro-Kennzeichen ersichtlich sein. 

Promillegrenze: Ob eine erfrischende Sangria oder einen leckeren Rioja - die Kombination aus Alkohol und Autofahren ist auch in Spanien keine gute Idee. Bei Kontrollen unterscheiden die Spanier zwischen Blutalkoholwert und Promille im Atem. Beim Blutalkoholwert liegt die Grenze bei 0,5 ‰, der Atemtest darf maximal 0,25 ‰ betragen. Für Fahranfänger mit weniger als zwei Jahren Fahrpraxis gilt 0,3 ‰ beim Blutalkoholwert als Grenze und 0,15 ‰ beim Atemtest. Für Minderjährige unter 18 Jahren liegt die Grenze bei 0,0 ‰. Dieselben Alkohollimits gelten übrigens, wenn man mit dem Fahrrad unterwegs ist.  

Lichtpflicht: In Spanien gibt es tagsüber keine Lichtpflicht. Das Fahren mit Tag- oder Abblendlicht wird aber generell empfohlen.

Kindersitze im Auto: Auch in Spanien benötigen Kinder bis 135 cm Größe einen geeigneten Kindersitz, der nur auf den Rücksitzen platziert werden darf. Ausnahmen werden erlaubt, wenn das Fahrzeug keine Rücksitze hat oder die Rücksitze bereits durch weitere Kindersitze vollständig belegt sind. 

Warnwestenpflicht: In jedes Fahrzeug gehört mindestens eine Warnweste für den Fahrer bzw. die Fahrerin. Im Falle einer Panne oder eines Unfalls auf Autobahnen oder Landstraßen, bei dem die Insassen das Wohnmobil oder den Pkw verlassen müssen, müssen auch diese eine reflektierende Warnweste tragen. 

Winterreifen: Aktuell gibt es in Spanien keine Winterreifenpflicht. Je nach Saison und Region können diese aber sinnvoll sein. Schneeketten dürfen bei komplett schneebedeckter Fahrbahn genutzt werden, wobei die Höchstgeschwindigkeit dann 50 km/h beträgt. 

Telefonieren im Fahrzeug: Fahrer oder Fahrerin dürfen nur mit vollständiger Freisprecheinrichtung beim Fahren telefonieren bzw. das Handy nutzen. Das Tragen von Kopf- oder Ohrhörern ist verboten. Das Bußgeld beginnt bei Verstößen bei 200 Euro.

Kennzeichnungspflicht überstehender Ladung: Nach hinten überstehende Ladung (max. 10 %) muss mit mindestens einer rot-weiß- schraffierten Warntafel (50 cm x 50 cm) gekennzeichnet werden. Das gilt auch für Fahrradträger, selbst wenn sie nicht beladen sind. Reicht die Ladung über die gesamte Breite des Fahrzeugs, sind zwei Warntafeln rechts und links notwendig. 

Freistehen: Das Übernachten ist mit dem Camper außerhalb von Camping- oder Stellplätzen nur in bestimmten Fällen erlaubt. Generell nicht erlaubt ist es in Wohngebieten, in der Nähe eines Campingplatzes und am Strand. Erlaubt ist das Freistehen auf Straßen oder Parkplätzen maximal drei Nächte, sofern die jeweilige Gemeinde dies ausdrücklich ausschildert. Auch auf Privatgrundstücken ist das Freistehen - logischerweise - nur mit Erlaubnis des Besitzers sowie maximal für drei Nächte erlaubt. 

Parken in Ortschaften und Städten: Ob man in Spanien innerorts parken darf oder nicht, verraten die farbigen Markierungen am Fahrbahnrand:
Gelb = absolutes Parkverbot
Blau = gebührenpflichtige und zeitlich begrenzte Parkzone (Parktickets am Automaten)
Grün = Anwohnerparken (manchmal kann dort zu bestimmten Zeiten auch per Parkschein geparkt werden)
Weiß = kostenfreies Parken

Das Halten und Parken auf Fahrradwegen ist übrigens immer verboten. 

Fahrradfahrer: Wer sein Fahrrad im Wohnwagen oder Wohnmobil dabei hat, sollte in Spanien berücksichtigen, dass außerhalb geschlossener Ortschaften Helmpflicht gilt. Innerorts gilt dies nur für Radfahrer unter 16 Jahren. Wer mit dem Wohnmobil oder Pkw-Gespann einen oder mehrere Radfahrer überholen möchte, muss einen Mindestabstand von 1,50 m einhalten. Ausnahmsweise darf man dafür auch die durchgehende weiße Linie überfahren, soweit der Gegenverkehr nicht gefährdet wird. Generell dürfen Radfahrer in Spanien außerorts zu zweit nebeneinander fahren und auch eine größere Radfahrgruppe wird als ein einziges Fahrzeug definiert. Darauf ist beispielsweise beim Einfahren in einen Kreisverkehr zu achten: Befindet sich bereits ein Radfahrer im Kreisverkehr, so hat die gesamte Gruppe Vorfahrt.

Bußgelder: Sollte man doch einmal einen Bußgeldbescheid in Spanien erhalten, empfiehlt es sich, diesen so schnell als möglich zu bezahlen: Wer sein Bußgeld innerhalb von 20 Tagen begleicht, erhält 50 % Rabatt auf die Strafe.  

Wohnmobil mieten in Spanien

Wer kein eigenes Reisemobil besitzt, nur wenig Urlaubszeit hat oder die lange Fahrt beispielsweise in Spaniens Süden scheut, kann vielerorts in Spanien ein Wohnmobil mieten. Der Wohnmobilvermieter McRent beispielsweise betreibt allein in Spanien 18 Vermietstationen, die sich vom Norden bis in den Süden über das ganze Land verteilen. Die meisten Stationen sind allerdings im Bereich der Küstenstädte Spaniens zu finden, so dass man seine Wohnmobiltour ganz bequem mit ein paar entspannten Tagen am Meer verbinden kann. So kann man beispielsweise in nur wenigen Stunden nach Málaga, Valencia, Barcelona oder Bilbao fliegen und dann nach Herzenslust die Regionen Andalusien oder Galicien oder auch die Mittelmeerküste erkunden. Freeontour-Mitglieder erhalten übrigens vergünstigte Konditionen bei McRent. Die Miete eines Wohnmobils ist bei McRent für FahrerInnen ab 21 Jahre möglich, wer ein Fahrzeug der Premium-Kategorie mieten möchte, muss allerdings mindestens 25 Jahre als sein. 

Wichtige Adressen und Telefonnummern für Spanienurlauber

Europäische Notrufnummer: 112
Über diese zentrale Notrufnummer, die sowohl übers Festnetz als auch mit dem Mobiltelefon ohne weitere Vorwahl zu erreichen ist, erhält man Hilfe durch die ortsansässige Polizei, Feuerwehr, einen Notarzt oder Krankenwagen. In der Regel steht über diese Nummer auch ein Dolmetscher zur Verfügung.

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